Dobermann

Die Dobermannrasse führt als einzige deutsche Rasse den Namen ihres ersten bekannten Züchters Friedrich Louis Dobermann (2.1.1834 - 9.6.1894). Nach der Überlieferung war er Steuereintreiber, Abdeckereiverwalter und nebenbei städtischer Hundefänger, mit dem gesetzlichen Recht alle freiumherlaufenden Hunde einzufangen. Zur Zucht paarte er aus diesem Reservoir besonders scharfe Hunde. Die bedeutendste Rolle bei der Bildung der Dobermannrasse spielten sicherlich die sogenannten "Fleischerhunde" die unter den damaligen Verhältnissen schon als eine relativ durchgezüchtete "Rasse" angesehen werden konnten. Diese Hunde waren eine Art Vorläufer der heutigen Rottweiler vermischt mit einer Art Schäferhund, der in Thüringen in schwarz mit rostroten Abzeichen vorhanden war. Mit der hier aufgezählten Mischung von Hunden hat Dobermann in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts gezüchtet. Er erhielt dadurch "seine Rasse", d.h. Gebrauchshunde, die nicht allein wachsam sondern auch "mannfeste Hof- und Haushunde" waren. Sie wurden viel als Hüte- und Polizeihunde eingesetzt. Die zahlreiche Verwendung im Polizeidienst führte damals zu dem Beinamen "Gendarmenhunde". Bei der Jagd wurden sie überwiegend zur Bekämpfung des Raubwildes benutzt. Unter den hier geschilderten Voraussetzungen war es fast zwangsläufig, dass der Dobermann schon zu Beginn dieses Jahrhunderts als Polizeihund offiziell anerkannt wurde. Die Dobermannzucht erstrebt einen mittelgroßen, kräftigen und muskulös gebauten Hund, der trotz aller Substanz in der Linienführung des Körpers Eleganz und Adel erkennen lässt. Er soll sich als Begleit-, Schutz- und Gebrauchshund sowie als Familienhund in besonderem Masse eignen.

15.3.2019 ein kleiner Spaziergang in unseren schönen Auenwald um Bärlauch und Märzenbecher zusuchen. Zum Abendbrot gab es dann Grillhaxe mit Bärlauchbutter.